Haftpflichtschaden an der Badewanne: Versicherung zahlt in der Regel

Das Wichtigste vorweg: Sollte in der Mietwohnung ein Schaden an der Badewanne eintreten, der nicht vorsätzlich verursacht wurde, übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten.
Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie als Mieter bei einem Badewannenschaden richtig vorgehen und die Vorteile Ihrer Haftpflichtversicherung wahrnehmen. Außerdem klären wir über alle wichtigen Ausnahmefälle bei der Kostenübernahme durch die Versicherung auf.

Badewanne beschädigt: Haftpflicht greift bei Mietsachschäden

Aufgrund der umfassenden Versicherungsleistungen und der geringen Kosten besitzt fast jeder Mieter eine Haftpflichtversicherung. Diese greift bei Mietsachschäden. Falls es bei Ihnen zu einem Versicherungsschaden im Bad kommt, melden Sie diesen bei Ihrem Versicherer, der nach Prüfung des Falls in der Regel die Kosten übernimmt.

Auf der Grundlage unserer Spezialisierung auf Badewannen-Reparaturen führen wir an dieser Stelle einige Beispiele für typische Versicherungsschäden an der Badewanne an. Bei den folgenden Schäden gilt die Grundregel, dass sie zufällig passieren müssen und nicht vorsätzlich herbeigeführt werden dürfen; andernfalls leistet die Versicherung nicht.

Dellen oder Kratzer in der Wanne durch z. B. fallende, harte Gegenstände
Risse oder Sprünge durch z. B. Hinein- oder Hinaussteigen
Flecken an der Emaille durch z. B. Haarfärbemittel
Brandstellen durch z. B. umgekippte, brennende Kerze

Dass im Laufe der Zeit in der Mietwohnung Kratzer an der Badewanne auftreten, ist üblich. Wir vom Badewannendoktor durften bereits Tausende dieser Fälle erleben und können aus Erfahrung sagen, dass die Haftpflicht zuverlässig leistet, wenn die Badewanne beschädigt ist. Ein großer Vorteil dabei: Versicherte haben bei derartigen Schäden kaum eine Hochstufung bei der Haftpflicht zu befürchten.

Falls Sie Vermieter sind, profitieren Sie ebenfalls von der Kostenübernahme durch die Privathaftpflicht, weil Ihnen Streitigkeiten mit dem Mieter erspart bleiben. Da Mieter die Kosten für die Badewannenreparatur nicht selbst stemmen müssen, sehen sie den Sachschaden ein und melden diesen ihrer Versicherung.

Von der Schadensmeldung bis zur Kostenerstattung

Ob es nun Ihre Haftpflichtversicherung als Mieter ist oder ob Sie Eigentümer sind und eine andere Versicherung die Kosten übernimmt: Der Ablauf der Schadensabwicklung mit dem Versicherer und die Badewannenreparatur verlaufen meist gleich.

  • Schadensmeldung

    Melden Sie den Schaden bei Ihrem Versicherer postalisch, per E-Mail oder – falls vorhanden – im Online-Portal.

  • Unterlagen einreichen

    Reichen Sie Unterlagen zum Schaden ein. Hierzu gehören meist eine schriftliche Schilderung des Schadenhergangs und Fotos vom Schaden. Es bietet sich an, den Kostenvoranschlag des Handwerkers mitzuschicken.

  • Freigabe durch Versicherung

    Der Versicherer wird der Kostenübernahme zustimmen, sofern der Schaden nicht mutwillig verursacht wurde.

  • Abrechnung

    Entweder bekommen Sie den Betrag überwiesen, mit dem Sie den Handwerker bezahlen, oder aber Sie gehen in Vorkasse und erhalten danach die Kosten von der Versicherung rückerstattet.

Reparaturabwicklung bei Versicherungsschäden – schnell und fachgerecht

Bei der Durchführung der Reparatur stellen wir uns gern in Ihren Dienst. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung können wir die unterschiedlichsten Schadensbilder schnell einordnen und wählen das passende Reparaturverfahren aus.

Von Eigenversuchen raten wir ab, da diese Folgeschäden nach sich ziehen oder sogar den ursprünglichen Schaden verschlimmern können. Zudem riskieren Sie Probleme mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Vermieter. Die sichere Lösung ist deshalb die Einschätzung durch einen Fachbetrieb.

Bereits in der Erstberatung können wir einschätzen, ob es sich um einen Versicherungsschaden handeln könnte oder ob eine komplexere Situation vorliegt. Im Anschluss erstellen wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, das Sie Ihrer Haftpflicht- oder einer anderen Versicherung vorlegen können.

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Ausnahmen: Wann kein Haftpflichtschaden an der Badewanne vorliegt

Neben den Schäden, die in die Kategorie der Mietsachschäden fallen, existiert eine Vielzahl weiterer möglicher Badewannenschäden. Beispiele hierfür sind Schäden durch Rohrbrüche und defekte Anschlüsse. In diesen und weiteren Schadensfällen, die nicht auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, sind die Vermieter in der Pflicht.

Eine Frage bleibt bezüglich der Versicherungsleistungen: Was passiert bei einer natürlichen Abnutzung der Badewanne? Die Abnutzungsschäden sind eindeutig keine Versicherungsschäden. Folglich müssen Vermieter selbst die Kosten für die Sanierung oder den Austausch der Badewanne tragen.

Zugegebenermaßen: Es ist nicht immer zu erkennen, ob ein Schaden durch eine einzelne Aktion oder durch Altersschwäche entstanden ist. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter und eine gute Kommunikation können helfen, um bei komplizierten Fällen eine passende Lösung zu finden.

Unsere kosteneffizienten Lösungen für Mieter und Vermieter

Wir beim Badewannendoktor haben einige kosteneffiziente Leistungen zur Behebung von Abnutzungserscheinungen im Portfolio. Informieren Sie sich vor allem über unsere patentierten Reparaturverfahren, falls Sie Abnutzungen zu geringen Kosten beheben möchten.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für größere Eingriffe zu Diensten. Eventuell ist unser innovatives Wanne-in-Wanne-System oder der Wannenaustausch ohne Fliesenschaden eine Option für Sie.

Vom Hotelbetrieb bis zur Privatperson: Wir unterstützen Vermieter und Mieter gleichermaßen.

UNSER HILFETOOL

Wir helfen beim Versicherungs-Anschreiben

Sie melden den Schaden direkt bei Ihrer Versicherung. Wir stellen Ihnen dafür eine neutrale Textvorlage und die richtigen Kontaktwege bereit – ohne Rechtsberatung, ohne Gewähr.

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Häufig gestellte Fragen

FAQ zu Schaden an der Badewanne in der Mietwohnung