Haftpflichtschaden an der Badewanne in der Mietwohnung – was tun?
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt: Ihnen rutscht etwas aus der Hand und fällt in die Badewanne – und schon ist eine Schlagstelle, ein Abplatzer oder sogar ein Riss entstanden. Solche Vorfälle passieren häufig und sind in Mietwohnungen nichts Ungewöhnliches.
Wichtig ist: Derartige Mietsachschäden werden in vielen Fällen über die private Haftpflichtversicherung reguliert – abhängig davon, wie der Versicherer den Schaden bewertet und ob der konkrete Fall vom Vertrag abgedeckt ist. In der Praxis bedeutet das oft, dass die Reparaturkosten ganz oder teilweise übernommen werden und für Sie als Mieter in der Regel keine zusätzlichen Kosten entstehen (außer einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, falls vorhanden).
Warum Sie den Schaden schnell melden sollten
Auch wenn der Schaden am Anfang „nur klein“ aussieht: Wenn er offen bleibt, kann es teurer und unangenehmer werden.
Bei Emaille kann eine Schlagstelle dazu führen, dass Feuchtigkeit langfristig an die Stelle kommt – im schlimmsten Fall entsteht Korrosion/Durchrostung. Bei Acrylwannen kann ein Riss entstehen oder sich ausweiten – dadurch kann Wasser unter oder hinter die Wanne laufen und Folgeschäden verursachen (z. B. an Silikonfugen, Wand/Unterbau oder Boden).
Deshalb gilt: Je schneller gemeldet und repariert wird, desto geringer ist das Risiko von Folgeschäden – und desto einfacher ist meistens auch die Abwicklung.
So läuft es normalerweise ab
Schaden dokumentieren
Machen Sie direkt ein paar Fotos (nah + ein Foto mit Umfeld) und notieren Sie kurz das Datum und was passiert ist.
Schaden bei der Versicherung melden
Sie informieren Ihre Versicherung über den Vorfall. Der Versicherer prüft anschließend den Fall und teilt Ihnen mit, wie es weitergeht.
Reparatur / Kostenvoranschlag / Freigabe
Häufig will die Versicherung entweder einen Kostenvoranschlag oder stimmt der Reparatur nach Prüfung zu.
Reparatur durchführen lassen
Sobald die Freigabe da ist (oder je nach Vorgehen des Versicherers), kann die Reparatur erfolgen.
Abrechnung
Nach erfolgreicher Reparatur begleichen Sie die Rechnung entweder selbst und bekommen das Geld von Ihrer Versicherung erstattet oder wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Hierfür benötigen wir in vielen Fällen eine Abtretungserklärung.
Unser Hilfetool
Wir helfen beim Versicherungs-Anschreiben
Sie melden den Schaden direkt bei Ihrer Versicherung. Wir stellen Ihnen dafür eine neutrale Textvorlage und die richtigen Kontaktwege bereit – ohne Rechtsberatung, ohne Gewähr.
Versicherer wählen
Wählen Sie bitte den Versicherer aus. Wir zeigen Ihnen dann direkt die richtige E-Mail und ggf. das Onlineformular.
Schadendaten erfassen
Tragen Sie die Daten zum Schaden ein. Daraus erstellen wir ein fertiges Anschreiben, das Sie direkt an die Versicherung senden können.
Fertiges Anschreiben
Unten erscheint das fertige Anschreiben. Sie können es kopieren, als PDF herunterladen oder eine E-Mail öffnen.
